Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Huforthopädische Bearbeitung (Stand 04/2022)
Damit die huforthopädische Bearbeitung deines Pferdes erfolgreich ist, sollten folgende Punkte erfüllt sein:
1. Intervalle
Huforthopäden arbeiten in der Regel in Intervallen von etwa vier Wochen. Dies gewährleistet eine stete und schonende Korrektur der Hufe. Hufe wachsen im Schnitt etwa 0,8 bis 1 cm pro Monat. Ein Teil wird durch den vorhandenen Abrieb wieder abgelaufen. Wachsen die Hufe in zu lang gewählten Intervallen zu stark zwischen den Bearbeitungen, ´laufen´ wir stets den Fehlstellungen und -belastungen hinterher und beginnen mit jedem Mal von Neuem ohne die Chance auf kleinschrittige Verbesserung. Es ist korrekt, die Hufe dann wieder zu bearbeiten, wenn sie ´noch gut aussehen´ und nicht erst, wenn es für den Besitzer wieder nötig scheint. Huforthopäden ´kürzen´ die Hufe nicht einfach bei jeder Bearbeitung, sondern steuern das vorhandene Horn so, dass sie mit der Zeit in eine möglichst gleichmäßig benutzte und für das Pferd optimale Form finden (dies muss nicht die für unser Auge schönste Form sein). Manche Hufsituationen verlangen u.U. eine vorübergehende oder dauerhafte Verkürzung des Intervalls. Dies wird im Einzelfall konkret besprochen.
2. Abrieb
Für das Funktionieren huforthopädischer Arbeit ist ein vorhandener Abrieb der Hufe nötig. Ich bereite die Hufe stets für das kommende Intervall so vor, dass sie sich über die vier Wochen selbst mehr und mehr in die für sich und das Pferd korrekte Form laufen. Ausschließlich weicher Boden ist also nicht sinnvoll. Ebenso ist ein Abrieb, der größer als das Wachstum des Horns ist, nicht passend. Lässt sich dies nicht vermeiden, ist ein temporärer Abriebschutz wie z.B. Hufschuhe sinnvoll. Ob ein temporärer Hufschutz für dein Pferd nötig ist, können wir gern besprechen.
3. Fotos
Ich dokumentiere meine Arbeit für mich über Fotos, die ich in den meisten Fällen bei jedem Bearbeitungstermin vor und nach der Bearbeitung anfertige. Die Fotos sind ausschließlich für meine Dokumentation und werden aus urheberrechtlichen Gründen ausnahmslos nicht an Kunden verschickt. Ist eine Dokumentation gewünscht, empfiehlt sich das Anfertigen eigener Bilder durch den Kunden.
4. Arbeitsplatz
Für die Bearbeitung muss ein Arbeitsplatz vorhanden sein, der einen ebenen Untergrund hat, vor jeglichem Wetter schützt sowie beleuchtet ist. Das Pferd sollte diesen Platz bereits kennen und dort ruhig stehen können. Eine matschige Wiese oder ein nasses Sandpaddock sind hierfür nicht geeignet.
5. Vorbereitung des Pferdes und der Hufe
Für die Bearbeitung der Hufe ist es nötig, dass die Hufe und die Beine sauber und trocken sind. Stehen Pferde auf matschigen Ausläufen, sind sie rechtzeitig vor dem Bearbeitungstermin durch den Betreuer vorzubereiten: Beine und Hufe säubern und abtrocknen, langen Behang bitte hochbinden/-bandagieren. In längeren Trockenperioden bitte ich um ein Einweichen der Hufe für mindestens 30 min. am Stück unmittelbar vor der Bearbeitung. Dies kann über verschiedene Hilfsmittel erfolgen wie z.B.: nasse Handtücher um die Hufe, gewässerte Hufschuhe, Hufschwemme, Pferd in nassen Sand stellen etc. Wichtig ist, dass der Huf sohlenseits länger befeuchtet wird. Ein Abspritzen mit dem Wasserschlauch von außen ist nicht ausreichend. Im Fellwechsel sollte das Pferd vor der Bearbeitung geputzt werden, keinesfalls jedoch währenddessen.
6. Pferdeverhalten
Für alle Beteiligten ist es schlicht besser, wenn das Pferd bereits durch den Besitzer/Betreuer so vorbereitet ist, dass es angstfrei und ohne Probleme bei der Hufbearbeitung stehen kann. Manchmal übernehme ich Pferde, die derart schmerzende Hufe haben, dass ihnen das ruhige Stehen schwerfällt. Dies ist meist vorüber, wenn die Hufe in einen besseren Zustand gelangen und daher nicht schlimm. Wenn das Pferd jedoch tritt, beißt, rempelt oder die Bearbeitung anderweitig übermäßig erschwert, kann keine ordentliche Bearbeitung erfolgen und ich das Pferd nicht weiter betreuen.
7. Kommunikation
Damit ich meine Arbeit optimal auf das Pferd ausrichten kann, ist eine Rückmeldung durch den Besitzer nötig. Wenn einmal eine Frage oder ein Problem auftaucht, können wir dies nur klären, wenn ich Kenntnis darüber habe. Sollte also einmal etwas sein, bin ich kurzfristig erreichbar. Das Ziel und die Motivation meiner Arbeit ist, in meinem Bereich zum Wohlergehen der Pferde beizutragen. Dennoch sollte jeder Hufbearbeiter versichert sein, bevor er an einem Lebewesen arbeitet. Meine Haftpflichtversicherung besteht bei: Die Haftpflichtkasse VVaG – Postfach 1126 – 64373 Roßdorf.
8. Mithilfe durch den Kunden
Meine Arbeit ist gut durchdacht und exakt abgestimmt. Da der Huf als Konstrukt recht komplex ist und durch den Laien im Ganzen nicht erfasst werden kann, ist das Mitraspeln durch den Kunden eher schädlich und zu unterlassen. Bei bestimmten Symptomatiken ist eine besondere pflegerische Mithilfe durch den Kunden jedoch vonnöten. Welche das sind, erkläre ich im Bedarfsfall ausführlich.
9. Preise
Die Preise für meine Arbeit sind in der aktuellen Preisliste nachzulesen.
10. Zustimmung
Mit Buchung meiner Dienstleistung gelten diese Bedingungen als akzeptiert.
Ich bin für Transparenz.
Angela Merkel 😉